GEG / Heizungsmodernisierung
Wichtiger Hinweis:
In den Medien wird derzeit das Aus der Ölheizung diskutiert und stellenweise von einem Ölheizungsverbot ab 2026 gesprochen. Die pauschale Nutzung dieser Aussage wurde Mitte November durch die Wettbewerbszentrale wegen Irreführung untersagt.
Fakt ist, auch über 2026 hinaus ist die Ölheizung eine gute und kostengünstige Alternative. Darüber hinaus befindet sich klimaneutrales Heizöl derzeit in der Entwicklungs- und Testphase, da rund 10 - 20 % des Wärmemarktes keine echte Alternative zu Heizöl haben.
Deshalb gilt weiterhin: Ein überhasteter Umstieg auf ein alternatives Heizmedium ist nicht notwendig. Die Sanierung der bestehenden Ölheizung spart Geld und wahrt die Unabhängigkeit.
Auch gilt inzwischen die KfW-Heizungsförderung nun für alle Wohneigentümer: Ab sofort steht die KfW-Heizungsförderung auch einer dritten Antragstellergruppe offen, teilt die staatliche Kreditanstalt mit. Kommunen müssen sich allerdings bis November noch gedulden.
Finale Änderungen zum Gebäudeenergie-Gesetz
Ölheizungsbesitzer können weitgehend beruhigt sein. Bereits eingebaute Heizungen mit fossilen Brennstoffen dürfen weiter betrieben werden.
Das GEG ist kein Ölheizungsverbot und beinhaltet keine sofortige Austauschpflicht. Solange Ihre Heizung funktionsfähig ist, darf diese weiter betrieben werden. Auch bei irreparablen Schäden gelten Übergangsfristen.
Im Herbst 2023 ist das neue Heizungsgesetz mit der Bundestagsmehrheit der Ampelkoalition verabschiedet worden. Seit dem 1. 1. 2024 ist das Gesetz in Kraft. Kritik und Missgunst hielten lange an. Zwei Drittel der Verbraucher und Betroffenen blicken bei dieser GEG Gesetzesänderung aber nicht durch oder sind unsicher, was das im persönlichen Einzelfall jeweils bedeutet.
Es sind viele Übergangsfristen vorgesehen. Hierbei ist die Wärmeversorgungs-Planung der jeweiligen Kommune ausschlaggebend. Dabei sind Planungsfristen bis 2028 möglich. Erst dann werden die schärferen Regelungen bei einem Heizungsaustausch durchgreifen. Für den Hausbesitzer heißt das, man hat mehr Zeit.
Die Wärmewende soll nicht nur durch Wärmepumpen, sondern vor allem durch CO2 einsparende Fernwärmelösungen erreicht werden. Eine Mammut-Aufgabe! Als eine große Ausnahme von der 65% Öko-Pflicht ist fixiert, dass Hausbesitzer dann entbunden sind, wenn der örtliche Wärmeversorger keine Fernwärme anbieten kann. Dann entfällt praktisch der "Wärmepumpenzwang".
Ist im anderen Fall der Anschluss an ein Fernwärmenetz für ein Haus absehbar, greift die Einhaltungspflicht mit 65% Erneuerbaren-Anteil ebenfalls nicht.
Förderung für Heizungstausch:
Wer seine Heizung austauschen möchte, bekommt das ab 2024 staatlich gefördert. Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien finden Sie auf der Seite der Bundesregierung: ⇒ Finanzielle Förderung
Heizkessel-Austausch: Was ich dazu wissen muss!
Vom Heizungstausch nicht betroffen sind folgende Heizungsanlagen:
- Niedertemperatur und Brennwertkessel.
- Anlagen deren Eigentümer älter als 80 Jahre sind.
- Wenn es eine untypisch kleine Anlage mit < 4 KW ist.
- Wenn es eine sehr große Heizanlage mit > 400 KW ist.
- Wenn der Fernwärmeanschluss des Hauses absehbar erfolgt (Frist 2028)
Dagegen muss in folgenden Fällen erneuert werden:
- Die gesetzliche Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Öl- und Gaskessel gilt für alle Besitzer älterer Ein- und Zweifamilienhäuser, die ihre selbst genutzten Häuser nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben.
- Das gilt auch für Erben, die schon länger im Haus wohnen, es aber erst nach dem Stichtag geerbt haben.
- Den Austausch bezuschusst der Staat mit viel Geld.
Hierzu sprechen Sie gerne Ihren Heizungswartungsdienst oder Schornsteinfeger an.
Gesetz zu Heizungsmodernisierung / Heizungsaustausch
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt bei Hausbesitzerwechsel eine Austauschpflicht für viele Öl- und Gasheizungen vor, die über 30 Jahre alt sind. Es mehren sich die Forderungen, den geplanten Start des Gesetzes von Januar 2024 etwas oder auch deutlich zu verschieben. Von Seiten der Industrie wird ein Start zu 2027 als realistischer und viel vernünftiger erachtet.
Die einzelnen Bundesländer haben zahlreiche Nachbesserungsvorschläge. Die zentrale Frage sei nicht, wann das Gesetz in Kraft trete, sondern dass es tatsächlich umsetzbar ist. Wirtschaftsminister Robert Habeck deutete an, dass ein etwas späterer Starttermin für das Heizungs-Gesetz für ihn verhandelbar wäre. Die Opposition hingegen fordert sogar deren komplette Zurückziehung und völlig neue Erarbeitung. Aktuell wird der Gesetzesentwurf im Bundestag diskutiert.
Mitten in der Debatte erlebt die Heizungsindustrie einen Boom. Selten hat die Branche so viele Heizungen verkauft wie in den letzten Monaten. Besonders stark wächst auch die Sparte der Wärmepumpen mit einem Plus von über 110%. Brennwertkessel entsprechen dem Stand der Technik. Öl-Niedertemperaturkessel oder Brennwertkessel müssen nicht ausgetauscht werden, im Gegensatz zu alten Konstanttemperaturkesseln. Stand der Technik ist die Brennwerttechnik, die auch die Kondensationswärme nutzt und so besonders effizient heizt. Brennwertkessel arbeiten bedarfsgerecht und sparsam, indem sie nur dann Wärme zur Verfügung stellen, wenn sie auch gebraucht wird.
Ist es sinnvoll, weiter mit Öl zu heizen?
Selbstverständlich dürfen bestehende Ölheizungen über 2026 hinaus noch sehr lange weiterbetrieben werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat festgelegt, dass eingebaute Öl- und Gasheizungen höchsten 30 Jahre lang laufen dürfen. Ab 2045 soll es dann ein komplettes Betriebsverbot geben. Aber auch: 'Wer eine solche Heizung besitzt, kann sie behalten. Niemand rennt in den nächsten Jahren in den Keller und reißt sie raus.
Der Heizöltank ist faktisch der Wärmeenergiespeicher im eigenen Haus. Ihr Öltank speichert prinzipiell Ihren Heizwärme- und Warmwasserbedarf für ein ganzes Jahr! Das macht Sie unabhängig. Im langjährigen Vergleich war Heizöl preiswerter als etwa Erdgas, und war in 2022 sogar deutlich günstiger als Pellets.
Auch mit Blick in die Zukunft lohnt es sich, bei Öl oder bei Öl mit grüner Zusatzenergie zu bleiben. Die Öl-Brennwerttechnik ist hocheffizient und lässt sich in bester Weise mit erneuerbaren Energien kombinieren. Ideal wäre das Ganze in Verbindung mit synthetischen Brennstoffen (Future Fuels), sofern denn die Politik die Weichen richtig stellen würde.