GEG  /  Heizungs­mo­der­ni­sierung

Finale Änderungen zum Gebäude­energie-Gesetz

Unmittelbar nach der Sommerpause ist das neue Heiz­ungs­gesetz mit der Bundes­tags­mehr­heit der Ampel­koali­tion verab­schiedet worden. Kritik und Miss­gunst reißen aber nicht ab. Die Rege­lungen für die Wärme­planung, für Kosten­aus­gleiche und für Mieter wurden zuletzt noch einmal ange­passt und konkre­tisiert.
Eine umfang­reiche Befragung der deutschen Bürger ergab dazu, dass zwei Drittel der Ver­braucher und Betrof­fenen bei dieser GEG Gesetzes­ände­rung nicht durch­blicken und unsicher sind, was das im persön­lichen Einzel­fall bedeutet würde.
In Kraft treten wird das Gesetz weiterhin zum 1. 1. 2024. Es sind aber viele Über­gangs­fristen vorge­sehen. Hierbei ist die Wärme­ver­sorgungs-Planung der jeweiligen Kom­mune aus­schlag­gebend. Dabei sind Planungs­fristen bis 2028 möglich. Erst dann werden die schärferen Rege­lungen bei einem Heiz­ungs­aus­tausch durch­greifen. Für den Haus­besitzer heißt das, man hat mehr Zeit.

Die Wärmewende soll nicht nur durch Wärme­pumpen, sondern vor allem durch CO2 einspa­rende Fern­wärme­lösungen erreicht werden. Eine Mammut-Aufgabe!  Als eine große Ausnahme von der 65% Öko-Pflicht ist fixiert, dass Haus­besitzer dann entbunden sind, wenn der örtliche Wärme­versorger keine Fern­wärme anbieten kann. Dann entfällt praktisch der "Wärme­pumpen­zwang".
Ist im anderen Fall der Anschluss an ein Fern­wärme­netz für ein Haus absehbar, greift die Ein­haltungs­pflicht mit 65% Erneuer­baren-Anteil eben­falls nicht.

Förderung für Heizungs­tausch:
Wer seine Heizung austauschen möchte, bekommt das ab 2024 staatlich gefördert. Weitere Infor­ma­tionen zu den Förder­richt­linien finden Sie auf der Seite der Bundes­regierung:   ⇒ Finanzielle Förderung

 

Heizkessel-Austausch:  Was ich dazu wissen muss!

Vom Heizungs­tausch nicht betroffen sind folgende Heizungs­anlagen:

  • Niedertemperatur und Brennwertkessel.
  • Anlagen deren Eigentümer älter als 80 Jahre sind.
  • Wenn es eine untypisch kleine Anlage mit < 4 KW ist.
  • Wenn es eine sehr große Heizanlage mit > 400 KW ist.

  • Wenn der Fernwärmeanschluss des Hauses absehbar erfolgt (Frist 2028)
     

Dagegen muss in folgenden Fällen erneuert werden:

  • Die gesetzliche Austausch­pflicht für über 30 Jahre alte Öl- und Gaskessel gilt für alle Besitzer älterer Ein- und Zwei­­familien­­häuser, die ihre selbst genutzten Häuser nach dem 1. Februar 2002 über­nommen haben.
  • Das gilt auch für Erben, die schon länger im Haus wohnen, es aber erst nach dem Stichtag geerbt haben.
  • Den Austausch bezuschusst der Staat mit viel Geld.
    Hierzu sprechen Sie gerne Ihren Heizungswartungsdienst oder Schornsteinfeger an.

 

Gesetz zu Heizungs­mo­der­ni­sierung / Heizungs­aus­tausch

Heizkessel Austausch
Kesseltausch

Das Gebäude­energie­gesetz (GEG) schreibt bei Hausbe­sit­zer­wechsel eine Aus­tausch­pflicht für viele Öl- und Gas­heizungen vor, die über 30 Jahre alt sind. Es mehren sich die Forderungen, den geplanten Start des Gesetzes von Januar 2024 etwas oder auch deutlich zu verschieben. Von Seiten der Industrie wird ein Start zu 2027 als realis­tischer und viel vernünftiger erachtet.
Die einzelnen Bundes­länder haben zahl­reiche Nach­besse­rungs­vor­schläge. Die zentrale Frage sei nicht, wann das Gesetz in Kraft trete, sondern dass es tatsächlich umsetzbar ist. Wirt­schafts­minister Robert Habeck deutete an, dass ein etwas späterer Start­termin für das Heizungs-Gesetz für ihn verhan­delbar wäre. Die Oppo­sition hin­gegen fordert sogar deren kom­plette Zurück­ziehung und völlig neue Erar­beitung. Aktuell wird der Gesetzes­entwurf im Bundestag diskutiert.

Mitten in der Debatte erlebt die Heizungs­industrie einen Boom. Selten hat die Branche so viele Heizungen verkauft wie in den letzten Monaten. Besonders stark wächst auch die Sparte der Wärme­pumpen mit einem Plus von über 110%. Brenn­wert­kessel entspre­chen dem Stand der Technik. Öl-Nieder­tempe­ratur­kessel oder Brenn­wert­kessel müssen nicht ausge­tauscht werden, im Gegen­satz zu alten Konstant­tempe­ratur­kesseln. Stand der Technik ist die Brennwert­technik, die auch die Konden­sations­wärme nutzt und so besonders effizient heizt. Brenn­wert­kessel arbeiten bedarfs­gerecht und sparsam, indem sie nur dann Wärme zur Verfü­gung stellen, wenn sie auch gebraucht wird.

Ist es sinnvoll, weiter mit Öl zu heizen?

Bei Heizöl bleiben und günstig heizen.
Hier wichtige Antworten

Selbst­ver­ständlich dürfen bestehende Ölheizungen über 2026 hinaus noch sehr lange weiter­betrieben werden. Das Bundes­wirtschafts­ministe­rium hat festgelegt, dass eingebaute Öl- und Gashei­zungen höchsten 30 Jahre lang laufen dürfen. Ab 2045 soll es dann ein komplettes Betriebs­verbot geben. Aber auch: 'Wer eine solche Heizung besitzt, kann sie behalten. Niemand rennt in den nächsten Jahren in den Keller und reißt sie raus.

Der Heizöltank ist faktisch der Wärmeenergie­speicher im eigenen Haus. Ihr Öltank speichert prinzipiell Ihren Heizwärme- und Warmwasser­bedarf für ein ganzes Jahr! Das macht Sie unabhängig. Im langjährigen Vergleich war Heizöl preiswerter als etwa Erdgas, und war in 2022 sogar deutlich günstiger als Pellets.

Auch mit Blick in die Zukunft lohnt es sich, bei Öl oder bei Öl mit grüner Zusatz­energie zu bleiben. Die Öl-Brennwert­technik ist hoch­effizient und lässt sich in bester Weise mit erneuer­baren Energien kombinieren. Ideal wäre das Ganze in Verbindung mit synthe­tischen Brennstoffen (Future Fuels), sofern denn die Politik die Weichen richtig stellen würde.

Brüssel plant für die EU rigide Vorgaben für neue Raum­heizungen

EU: Rigide Effizienz-Vorschriften für Raumheizgeräte
Brüssel plant  ...

Die EU-Kommission plant, im Herbst eine Regelung zur Ver­schär­fung der EU-Effizienz-Vor­schriften für Raum­heizgeräte auf den Tisch zu bringen.
Für Neuan­lagen könnte das ab 2029 das Aus bedeuten für kon­ven­tio­nelle Raum­heiz­geräte und Heiz­kessel­systeme mit Öl und Gas.
Das Regel­werk soll un­beug­sam formu­liert werden. Es könnte Deutsch­lands jüngst verab­schie­detes neues GEG Gesetz noch ver­schärfen.